Mit der Neufassung der Infektionsschutzverordnung des Landes Niedersachsen ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Notbetreuung in den Kindertagesstätten ausgeweitet worden. Dadurch hat
sich die Zahl der zurzeit in den Einrichtungen betreuten Kinder und auch der Umfang der Betreuung wieder erhöht.
Für den Monat April wurde sich darauf verständigt, von einer Erhebung von Beiträgen abzusehen und auch für die Notbetreuung keine Beiträge zu erheben. Für die Kinder, die die
Kindertagesstätten infolge der angeordneten Schließung weiterhin nicht besuchen können, soll das bis auf Weiteres so bleiben.
Mit der erheblichen Erweiterung der Notbetreuung soll die vollständige Freistellung von Beiträgen für die Betreuung auch mit Rücksicht auf die Eltern, die weiterhin keine
Betreuungsmöglichkeit in unseren Kindertagesstätten haben, nicht länger fortgeführt werden. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Osnabrück haben sich daher darauf verständigt, dass ab dem
Monat Mai entsprechend der in Anspruch genommenen Betreuungszeit grundsätzlich anteilige Beiträge erhoben werden sollen.
Da die Notbetreuung oft für weniger Stunden in Anspruch genommen wird als die regulär angemeldete Zeit, ist eine reguläre Abrechnung nicht möglich.
Die Abbuchung der Beiträge sollte somit für den Monat Mai 2020 ausgesetzt werden.
Am Ende des Monats werden die in Anspruch genommenen Stunden der betreuten Kinder addiert und entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Dissen erhoben.
Für das Mittagessen kann der monatliche Betrag von 50 € auf täglich 2,50 € umgerechnet werden.